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BVerwG, 13.10.1995 - 9 B 610.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Frage zu den Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung einer Volksgruppe - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssche wegen ihrer Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.1995 - A 12 S 153/95
- BVerwG, 13.10.1995 - 9 B 610.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1995 - 9 B 610.95
Der beschließende Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (BVerwGE 96, 200) zu den Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Kläger und zu der hierzu erforderlichen Verfolgungsdichte rechtsgrundsätzlich geäußert. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1995 - 9 B 610.95
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 13.10.1995 - 9 B 610.95
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].